Re-Zertifizierung
Die Aufrechterhaltung Ihrer erworbenen Zertifizierung (Re-Zertifizierung) und Ihrer APW-Mitgliedschaft bedarf des Nachweises von 250 Fortbildungspunkten. Diese sind innerhalb von 5 Jahren ab dem Zeitpunkt Ihrer Zertifizierung zu erzielen.
Sie können Ihre Fortbildungspunkte nach folgendem Schlüssel zusammentragen:
- 60% bei der APW, DGZMK und ihren Kooperationspartnern
- 40 % bei allen Veranstaltern, die die Leitsätze der BZÄK/DGZMK anerkennen
Grundsätzlich werden zur Re-Zertifizierung auch Fortbildungen in fachfremden Gebieten anerkannt, dies allerdings nur bis max. 40% der Gesamtpunktzahl. 60% der benötigten Punktzahl sollten im zertifizierten Fachgebiet nachgewiesen werden.
Die Archivierung der Teilnahmebestätigungen obliegt dem Teilnehmer.
| Antragsformular für APW-Anschlusszertifikat (PDF-Download) | | (ca. 24 KB) | |||
| Vordruck Auflistung Fortbildungen (DOC-Download) | | (ca. 53 KB) | |||
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| Zum Anzeigen und Ausdrucken von PDF-Dateien |
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